StundenradarAnmelden

Ratgeber für ambulante Dienste

Pflegereform 2027: Was sich für Betreuungs- und Pflegedienste ändert

Ab 2027 sollen fast alle Leistungen für die Pflege zu Hause als Monatsbudgets kommen. Was im Monat nicht genutzt wird, verfällt. Für Dienste heißt das: Nicht mehr einmal im Jahr auf die Reste schauen, sondern jeden Monat.

Stand 06.10.2026: Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30.09.2026. Bundestag und Bundesrat stehen noch aus. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das Gesetz beschlossen ist. Keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geplanter Start: 01.01.2027
  • Aus Entlastungsbetrag wird das Sozialraumbudget: 175 € im Monat, nicht ansparbar
  • Aus der Pflegesachleistung wird das Sachleistungsbudget: 890 bis 2.530 € im Monat
  • Verhinderungspflege entfällt, dafür kommt das Überbrückungsbudget mit 2.285 € im Jahr
  • Jedes Monatsbudget gilt nur im jeweiligen Monat

Die neuen Budgets im Überblick

Sozialraumbudget

175 € im Monat ab Pflegegrad 2, unter 25 Jahren 300 €

Wer abrechnet: Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag

Regel: Gilt nur im jeweiligen Monat, Rest verfällt, nicht ansparbar

Sachleistungsbudget

PG 2: 890 € · PG 3: 1.590 € · PG 4: 2.090 € · PG 5: 2.530 € im Monat

Wer abrechnet: Zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste

Regel: Gilt nur im jeweiligen Monat

Überbrückungsbudget

2.285 € im Jahr

Wer abrechnet: Zugelassene Dienste, nur in Akutsituationen

Regel: Über 3 Tage mit Zustimmung der Pflegekasse, Rest bis Jahresende

Entlastungsbudget

PG 2: 380 € · PG 3: 630 € · PG 4: 890 € · PG 5: 1.080 € im Monat

Wer abrechnet: Geld an die pflegebedürftige Person (ersetzt das Pflegegeld)

Regel: Für Dienste nur über Privatrechnung

Was entfällt

  • Verhinderungspflege
  • Gemeinsamer Jahresbetrag
  • Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistung)
  • Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 (ab 2029 Pflegebegleitung)

Für Betreuungsdienste und Alltagshilfen

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag werden über das Sozialraumbudget bezahlt. Das Geld geht als Kostenerstattung an die Kundinnen und Kunden. Pro Person sind das 175 € im Monat, bei einem Stundensatz von 39,50 € (Höchstsatz NRW) also rund 4,4 Stunden. Was im Monat nicht genutzt wird, ist weg.

Neu ist die Zulassung als Betreuungsdienst. Wer sie bekommt, rechnet über das Sachleistungsbudget ab, das deutlich höher ist. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deinen Kunden und deinem Personal ab.

Für Pflegedienste

Die Sachleistung heißt künftig Sachleistungsbudget und bleibt ein Monatsbetrag. Neu ist, dass Verhinderungspflege und Umwandlungsanspruch wegfallen. Für kurzfristige Vertretung gibt es das Überbrückungsbudget. Wer heute je Einsatz abrechnet, sollte wissen, wie viele Einsätze im Monat noch ins Budget passen.

Was du jetzt tun kannst

  1. 1

    Restguthaben 2026 planen

    Prüfe, welche Kundinnen und Kunden noch Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege aus 2026 offen haben. Ob Reste ins neue Jahr gehen, ist noch nicht geregelt.

  2. 2

    Zulassung prüfen

    Anerkannte Angebote sollten klären, ob eine Zulassung als Betreuungsdienst sinnvoll ist. Dann rechnest du über das deutlich höhere Sachleistungsbudget ab.

  3. 3

    Stundensätze prüfen

    Vergleiche deine Sätze mit dem Höchstsatz deines Bundeslandes. Ein Teil der Länder hat die Werte für 2027 noch nicht veröffentlicht.

  4. 4

    Monatsplanung einführen

    Ab Januar zählt jeder Monat einzeln. Wer erst im Dezember auf die Reste schaut, verliert elf Monate. Plane die Einsätze je Kunde und Monat und prüfe um den 20., wo noch etwas offen ist.

Was ab 2027 bei dir verfallen kann

Beispielrechnung nur mit dem Sozialraumbudget (175 € im Monat, nicht ansparbar).

jeden Monat bis zu

2.100 €

im Jahr bis zu 25.200 €, die am Monatsende verfallen

Rechnung: Kunden × Anteil × 175 €. Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30.09.2026, geplanter Start 01.01.2027. Bundestag und Bundesrat können noch Änderungen beschließen. Stundenradar rechnet mit deinen echten Budgets.

Jeden Monat wissen, wo noch Stunden drin sind

Stundenradar rechnet die Budgets deiner Kunden in Stunden oder Einsätze um, je Mitarbeiterin und Monat. Kundenliste aus dem Pflegeprogramm hochladen, fertig. Am 20. kommt eine Erinnerung, was diesen Monat noch offen ist.

Häufige Fragen zur Reform

Ab wann gilt die Pflegereform 2027?+

Geplant ist der 01.01.2027. Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom 30.09.2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen und können Beträge oder Regeln ändern.

Was passiert mit dem Entlastungsbetrag?+

Er wird ab 2027 durch das Sozialraumbudget ersetzt: 175 € im Monat ab Pflegegrad 2, unter 25 Jahren 300 €. Anders als bisher lässt es sich nicht ansparen: Was im Monat nicht genutzt wird, verfällt. Wie mit Restguthaben aus 2026 umgegangen wird, regelt der Entwurf bisher nicht.

Gibt es die Verhinderungspflege noch?+

Nein, laut Entwurf entfallen Verhinderungspflege, der Gemeinsame Jahresbetrag und der Umwandlungsanspruch. Für Akutsituationen gibt es stattdessen das Überbrückungsbudget mit 2.285 € im Jahr.

Was ändert sich für Angebote zur Unterstützung im Alltag?+

Anerkannte Angebote werden über das Sozialraumbudget bezahlt, das als Kostenerstattung an die Kundinnen und Kunden geht. Wer als Betreuungsdienst zugelassen wird, rechnet künftig über das Sachleistungsbudget ab. Die Höchstsätze legen weiter die Länder fest.

Was ändert sich für Pflegedienste?+

Die Pflegesachleistung wird zum Sachleistungsbudget, je nach Pflegegrad 890 bis 2.530 € im Monat. Dazu kommt das Überbrückungsbudget. Wichtig für die Planung: Jedes Monatsbudget steht für sich, nicht genutzte Beträge wandern nicht in den nächsten Monat.

Quelle: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Bundesministerium für Gesundheit, 30.09.2026. Ländersätze: Landesverordnungen, Stand Oktober 2026.